Bundesverwaltungsgericht bestätigt Umrechnung von Europäischen Abiturnoten

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Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die nordrhein-westfälischen Regeln zur Umrechnung von Abiturnoten aus Europäischen Schulen rechtmäßig sind. Damit wies das Gericht in Leipzig Beschwerden von Abiturienten zurück, die sich benachteiligt sahen.

Seit 2021 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Umrechnungsmethode für die Abiturnoten der Europäischen Schulen. Sie orientiert sich an Richtlinien der Kultusministerkonferenz von 2018. Nach dieser neuen Regelung benötigen Schüler dieser Schulen einen Notenwert von mindestens 93,58, um die Durchschnittsnote 1,0 zu erreichen. Vorher galt eine günstigere Regelung für diese Abiturienten. Die Änderung war nötig geworden, weil die Europäischen Schulen ein neues Benotungssystem einführten.

Die klagenden Abiturienten argumentierten, die neue Umrechnung verletze ihren Anspruch auf gleichberechtigte Zulassung zu Studienplätzen. Sie würden damit gegenüber deutschen Schülern ungleich behandelt. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte ihre Anträge bereits abgelehnt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsrecht und sitzt in Leipzig. Es prüft Entscheidungen von Behörden und Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung BVerwG

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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