Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Lüneburg zur Überprüfung der Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat zurückgewiesen. Mit Beschluss vom 22. September 2026 erklärte das Gericht die Vorlage für unzulässig.
Hintergrund: Ein in Deutschland geborener georgischer Staatsangehöriger hatte Asyl beantragt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte seinen Antrag ab, weil Georgien als sicherer Herkunftsstaat eingestuft ist. Das Verwaltungsgericht Lüneburg bezweifelte diese Einstufung und legte die Frage dem Bundesverwaltungsgericht vor – gestützt auf eine entsprechende gesetzliche Regelung, die 2026 in Kraft trat.
Das Verwaltungsgericht argumentierte, die Einstufung sei unionsrechtswidrig, weil sie keine Ausnahmen für die umstrittenen Provinzen Südossetien und Abchasien vorsehe. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte die Vorlage jedoch ab, da dem Vorlagebeschluss die erforderliche ausreichende Begründung der Rechtswidrigkeit fehlte.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsrecht und sitzt in Leipzig. Es prüft Entscheidungen von Behörden und Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit.
Quelle: Pressemitteilung BVerwG
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