Das Polizeirevier Crailsheim hat am Montagmittag gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst der Stadt eine Kontrollaktion zu E-Scootern durchgeführt. Zwischen 13 und 16 Uhr überprüften die Einsatzkräfte in der Lange Straße und der Goethestraße insgesamt 24 E-Scooter und 26 Personen. Dabei kam es zu 16 Verstößen gegen die geltenden Vorschriften.
Die Polizei sprach 14 mündliche Verwarnungen aus. Darüber hinaus fertigte sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen einen Fahrer, der unter Alkohol- und Drogeneinfluss unterwegs war. Ein Strafverfahren wurde wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet – ein E-Scooter-Nutzer war offenbar ohne erforderliche Versicherung unterwegs.
Der Großteil der beanstandeten Verstöße betraf das unzulässige Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen. Besonders problematisch: Die Beamten stellten zwei Fälle fest, in denen jeweils zwei Personen gemeinsam auf einem E-Scooter fuhren. Das ist nicht erlaubt. Alle betroffenen Nutzer wurden über die geltenden Regelungen aufgeklärt und entsprechend verwarnt.
Die Polizei nutzte die Kontrollaktion auch zur Prävention: Alle 26 kontrollierten Personen erhielten Flyer mit Hinweisen zur sicheren Nutzung von E-Scootern. Die wichtigsten Regeln im Überblick: E-Scooter dürfen frühestens ab 14 Jahren genutzt werden. Es ist ein gültiger Versicherungsschutz erforderlich. Die Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf dafür vorgesehenen Verkehrsflächen – also nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen – bewegt werden. Pro Fahrzeug ist nur eine Person erlaubt. Während der Fahrt ist die Handynutzung verboten. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ausgeschlossen.
Das Polizeirevier Crailsheim appelliert an alle E-Scooter-Nutzer, diese Regeln einzuhalten – zum Schutz ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer.