Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn Sicherheit ist am Freitagabend bei einer körperlichen Auseinandersetzung aus einem fahrenden Regionalzug gestürzt und wurde dabei schwer verletzt. Der 26-Jährige befindet sich weiterhin in kritischem Zustand. Der mutmaßliche Angreifer wurde nach richterlicher Anhörung zunächst auf freien Fuß gesetzt.
Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ereignete sich der Vorfall gegen 19:30 Uhr im Regionalzug 15917 von Baden-Baden nach Karlsruhe. Ein 36-jähriger Deutscher konnte bei einer Fahrkartenkontrolle keinen gültigen Fahrschein vorzeigen. Der alkoholisierte Mann weigerte sich, dem Zugbegleiter seine Personalien zu nennen. Daraufhin wurden zwei Mitarbeiter der DB-Sicherheit hinzugezogen.
Auch gegenüber den Sicherheitsleuten verweigerte der Mann seine Personalien und das Verlassen des Zuges. Sein Verhalten wurde zusehends aggressiv. Im Fortgang griff er einen der beiden DB-Sicherheitsmitarbeiter körperlich an und schlug mehrfach mit den Fäusten auf ihn ein. Während der anschließenden Auseinandersetzung stießen die Beteiligten gegen eine Zugtür von innen, die dabei beschädigt wurde. Ein Spalt entstand zwischen Tür und Boden.
Im weiteren Verlauf kamen beide Personen im Bereich der Zugtüren zu Boden. Der 26-Jährige versuchte daraufhin, den auf dem Rücken liegenden Beschuldigten hochzuziehen. Dieser trat mehrfach mit den Füßen nach dem Sicherheitsmitarbeiter. Durch einen dieser Tritte verlor der 26-Jährige das Gleichgewicht und stürzte mit erheblicher Wucht gegen die beschädigte Zugtür. Diese hielt der Belastung nicht stand. Etwa 900 Meter vor dem Bahnhof Ettlingen-Bruchhausen stürzte der Sicherheitsmitarbeiter durch den entstandenen Spalt aus dem mit rund 120 km/h fahrenden Zug.
Der 36-Jährige war bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten, überwiegend wegen Gewaltdelikten. Eine gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe ist derzeit zur Bewährung ausgesetzt. Am Samstagnachmittag wurde er dem Haftrichter des Amtsgerichts Karlsruhe vorgeführt. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe beantragte einen Haftbefehl wegen Körperverletzung und die Anordnung von Untersuchungshaft. Das Gericht lehnte den Haftbefehl jedoch ab und setzte den Mann auf freien Fuß.
Zur weiteren Aufklärung wurde ein technisches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und der Kriminalpolizei Karlsruhe werden in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe fortgesetzt.
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