Deutschland weist im internationalen Vergleich auffallend viele Visumanträge von chinesischen Wissenschaftlern und Studierenden ab. Nach Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“, des NDR und des WDR lehnte das Auswärtige Amt im vergangenen Jahr etwa 200 Anträge von Nachwuchsforschern (Post-Docs) ab. Gleichzeitig erhielten rund ebenso viele reguläre Studierende aus China kein Visum für einen akademischen Aufenthalt in Deutschland. Aus keinem anderen Herkunftsland würden Bewerber in dieser Größenordnung abgelehnt.
Trotz dieser hohen Ablehnungsquoten bleibt Deutschland unter chinesischen Forschern attraktiv: Im vergangenen Jahr erhielten insgesamt rund 2.100 Forscher und Wissenschaftler sowie 8.800 Studierende aus China ein Visum für akademische Zwecke. Die Zahl der Post-Docs aus China hat sich den Recherchen zufolge in den vergangenen Jahren fast verdoppelt.
Der Grund für die verstärkte Skepsis liegt in den Forschungsschwerpunkten der chinesischen Bewerber. Diese konzentrieren sich auf Bereiche, die Chinas Regierung in ihrem jüngsten Fünf-Jahres-Plan als zukunftsentscheidend einstuft: Luft- und Raumfahrt, Automationstechnik, Halbleiter, Biotechnologie, Quantenforschung, Präzisionsmaschinenbau und Militärtechnologie. Genau in diesen Forschungsfeldern lehnt das Auswärtige Amt Visumanträge am häufigsten ab.
Hintergrund der restriktiven Praxis ist das chinesische „Nationale Geheimdienst-Gesetz“ von 2017. Dieses verpflichtet jeden chinesischen Bürger zur Kooperation mit den Geheimdiensten des Landes, wenn diese es verlangen. Nach Angaben von Behördenvertretern besteht dadurch „immer die Gefahr“, dass Forscher nach ihrer Rückkehr über ihre gewonnenen Erkenntnisse von den chinesischen Diensten befragt würden – selbst wenn sie nicht mit einem expliziten Auftrag nach Deutschland geschickt worden seien.
Mittlerweile ist es Standard, dass deutsche Sicherheitsbehörden wie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in die Prüfung chinesischer Anträge eingebunden werden. Das Auswärtige Amt selbst weigert sich, Ablehnungsquoten einzelner Länder zu kommentieren. Es handele sich um „zum Schutz der internationalen Beziehungen“ nicht öffentlich zu machende Einzelfallentscheidungen, so die Behörde.
Autor: dts Nachrichtenagentur