Das Landgericht Kiel hat einen Mann wegen Doppelmordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten am 25. August 2026 und machte damit das Urteil vom 19. Dezember 2025 rechtskräftig.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte sich der Mann von seiner langjährigen Partnerin im Juni 2024 getrennt. Er konnte sich mit dem Ende der Beziehung nicht abfinden und war tief gekränkt, als er von ihrem neuen Freund erfuhr. Am frühen Morgen des 16. November 2024 lauerte er vor dem Haus seiner früheren Lebensgefährtin. Als die beiden das Haus verließen, stach er mehrfach mit einem Messer auf beide ein. Die Frau starb unmittelbar nach der Attacke. Das Landgericht stellte fest, dass der Mann aus Wut und Eifersucht handelte und in der Überzeugung, dass die Frau sein Besitz sei.
Das Gericht verhängte nicht nur eine lebenslange Strafe, sondern stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Das bedeutet: Eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren Freiheitsstrafe ist ausgeschlossen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.