Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat das Ermittlungsverfahren gegen einen 51-Jährigen wegen des Brandes eines Kälteschutzzeltes eingestellt. Das Zelt war am 5. Februar 2026 auf dem Gelände der katholischen Kirche in der Spittelstraße in Kaiserslautern in Flammen aufgegangen. Mangels hinreichender Beweise konnte eine Anklage nicht erhoben werden.
Der Beschuldigte hatte bestritten, das Feuer gelegt zu haben. Er gab an, mit dem Fahrrad aus dem Stadtpark gekommen zu sein und das Zelt bereits in Flammen vorgefunden zu haben. Trotz umfangreicher Ermittlungen konnten die Behörden dies nicht widerlegen: Eine Untersuchung seiner Kleidung und seines Körpers ergab keine Hinweise auf eine Täterschaft. Zeugenvernehmungen brachten ebenfalls keine belastenden Erkenntnisse.
Ein Brandsachverständiger konnte nicht genau feststellen, wie das Zelt entzündet wurde. Eine in der Nähe gefundene Spraydose hätte theoretisch als Brandmittel in Frage gekommen, doch eine kriminaltechnische Untersuchung war nicht möglich, da die Dose durch die Hitze zu sehr beschädigt war. Brandbeschleuniger wurden nicht nachgewiesen. Objektive Beweismittel, Augenzeugen oder Videoaufzeichnungen existieren nicht.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Rheinland-Pfalz
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.