EU lockert Beihilferegeln: Unternehmen erhalten bis zu 70 Prozent Stromkosten-Erstattung

via dts Nachrichtenagentur

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch beschlossen, ihren Mitgliedstaaten vorübergehend höhere Vergünstigungen beim Strompreis für bestimmte Unternehmen zu erlauben. Die Maßnahme soll die Industrie in der aktuellen Energiekrise entlasten.

Dafür lockert die Kommission ihre strengen Regeln für staatliche Subventionen. Der neue befristete Rahmen für staatliche Beihilfen gilt bis zum 31. Dezember 2026 und zielt darauf ab, die Auswirkungen der Krise infolge des Iran-Kriegs auf stark betroffene Wirtschaftszweige zu mildern. Betroffen sind insbesondere Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr und energieintensive Industrien.

Die neuen Regelungen ermöglichen es den Mitgliedstaaten, bis zu 70 Prozent der Mehrkosten auszugleichen, die durch krisenbedingte Preissteigerungen bei Kraftstoffen und Düngemitteln entstehen. Eine vereinfachte Option erlaubt es, Beihilfen ohne detaillierte Nachweise über den tatsächlichen Verbrauch zu gewähren.

In energieintensiven Industrien kann die Beihilfeintensität für Stromkosten von 50 auf bis zu 70 Prozent erhöht werden, ohne dass zusätzliche Investitionen in die Dekarbonisierung erforderlich sind. Mitgliedstaaten müssen die Brüsseler Behörde über geplante Maßnahmen informieren.

Die Kommission erklärte sich bereit, fallweise befristete Maßnahmen zu prüfen, um die Stromkosten zu senken. Der Europäische Rat hatte zuvor gezielte Maßnahmen gefordert, um den Preisspitzen bei fossilen Brennstoffen entgegenzuwirken. Der befristete Rahmen ergänzt bestehende Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, Unternehmen in Krisensituationen zu unterstützen.

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