Der Europäische Gerichtshof hat die Milliardenstrafe der EU-Kommission gegen Google endgültig bestätigt. Die Richter in Luxemburg entschieden am Donnerstag, dass die Wettbewerbsstrafe von 4,1 Milliarden Euro rechtmäßig ist. Google und seine Muttergesellschaft Alphabet hatten gegen das ursprüngliche Urteil des Gerichts der Europäischen Union Rechtsmittel eingelegt – diese wurden nun vollständig zurückgewiesen.
Hintergrund der Strafe ist ein massiver Missbrauch von Marktmacht. Google habe Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die dominante Stellung seiner Suchmaschine zu festigen, erklärten die Richter. Die Europäische Kommission hatte diese Vorwürfe bereits 2018 erhoben und vertieft untersucht.
Die Kommission warf Google vor, durch Vorinstallationsvereinbarungen und Lizenzbedingungen sichergestellt zu haben, dass Google Search und der Browser Chrome zwingend auf Android-Geräten vorinstalliert wurden. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte diese Einstufung als einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung gegen Wettbewerbsregeln. Allerdings erklärte das Gericht einen Teil des Kommissionsbeschlusses für nichtig – jenen, der sich auf Vereinbarungen über die Aufteilung von Einnahmen bezog.
Der Gerichtshof stellte in seiner Begründung klar, dass das Gericht keinen Rechtsfehler bei der Beurteilung der wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Vorinstallationsbedingungen begangen habe. Eine sogenannte kontrafaktische Analyse – ein Vergleich mit einem hypothetischen Szenario ohne die umstrittenen Praktiken – sei nicht erforderlich gewesen, um einen Verstoß gegen das Verbot des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung festzustellen. Auch die sogenannten Anti-Fragmentierungsvereinbarungen wurden durch das Urteil bestätigt: Das Gericht befand, diese Vereinbarungen waren geeignet, die Absatzmöglichkeiten für inkompatible Android-Versionen einzuschränken.
Autor: dts Nachrichtenagentur