Die Expertenkommission zur Modernisierung der Schuldenregel kann sich nicht auf ein gemeinsames Reformkonzept einigen. Das 15-köpfige Gremium aus Politikern und Wissenschaftlern wird der Bundesregierung stattdessen zwei Alternativmodelle vorlegen, die an diesem Mittwoch im Ministerium besprochen werden sollen. Der abschließende Bericht zur sogenannten „atmenden Schuldenbremse“ soll nächste Woche offiziell übergeben werden.
Das erste Konzept würde die Bundesregierung nach einer Grundgesetzänderung zu dauerhaft größerer Sparsamkeit zwingen. Der zweite Vorschlag lässt dagegen einen größeren Spielraum für öffentliche Investitionen offen. Beide Modelle haben eine Gemeinsamkeit: Sie definieren ein „strukturelles Haushaltsdefizit“, das im Grundgesetz verankert werden soll. Dieses strukturelle Defizit beschreibt eine jährliche Neuverschuldung, die um konjunkturelle Schwankungen bereinigt ist. Nach der aktuellen Schuldenregel darf dieses Defizit für den Bund 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. In den beiden Reformvorschlägen sind unterschiedlich großzügige Werte für dieses strukturelle Defizit vorgesehen.
Der Hauptunterschied zwischen den Modellen liegt in der Gesamtbetrachtung von Schulden: Müssen sie zwingend jedes Jahr im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung kleiner werden oder nicht? Der strengere Vorschlag sieht dies vor. Die aktuelle deutsche Schuldenquote – das Verhältnis der Schulden zum Bruttoinlandsprodukt – beträgt 63,5 Prozent. Wegen hoher Sonderschulden für Verteidigung und Infrastruktur wird diese Quote perspektivisch auf etwa 80 Prozent steigen. Mit einer strengeren Schuldenregel könnte diese Quote wieder schrittweise zurückgeführt werden. Allerdings würde die Vorgabe, die Schuldenquote kontinuierlich zu senken, den Spielraum für die jährliche Neuverschuldung entsprechend begrenzen.
Kritiker dieser strengeren Variante in der Kommission befürchten, dass dann zu wenig Mittel für Investitionen in Straßen und andere öffentliche Bereiche zur Verfügung stehen würden. Sie befürworten stattdessen die großzügigere Alternative. Diese setzt darauf, dass die Schuldenquote mit der Zeit automatisch sinkt, wenn das Wirtschaftswachstum dank zusätzlicher Investitionen hoch genug ausfällt – wenn also das Bruttoinlandsprodukt stärker wächst als die Schulden. Die Befürworter sehen starke öffentliche Investitionen als wichtige Voraussetzung für Deutschlands Wirtschaftswachstum.
Das gegnerische Lager argumentiert dagegen, dass diese Hoffnung nicht aufgehen könne. Bei dieser Variante wäre kein Abbau des Schuldenstands sichergestellt, wie es das EU-Recht vorsieht, wenn die Schuldenquote über 60 Prozent liegt. Deutschland würde sich damit nicht der Obergrenze zum Schutz des Euro annähern – selbst wenn es keine weitere Krise mit neuen Notlagenkrediten gebe, wogegen alle bisherigen Erfahrungen sprächen.
Die Expertenkommission wurde von drei Politikern der Regierungsparteien geleitet: von SPD-Politiker Stephan Weil, dem früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten, von Reinhold Hilbers, dem ehemaligen niedersächsischen Finanzminister für die CDU, und von Stefan Müller, dem früheren Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung, für die CSU.
Während des monatelangen Prozesses entstand zwischen diesen Politikern und den Wissenschaftlern, die unterschiedlichen Lagern zuzuordnen sind, keine Einigkeit. Kompromissversuche scheiterten. Die Differenzen zwischen dem Unionslager, das einen restriktiven Kurs fordert, und der SPD, die größere Verschuldungsspielräume für notwendig hält, erwiesen sich als zu groß. Besonders die CDU steht öffentlich unter Druck: Kanzlerkandidat Friedrich Merz hatte höhere Schulden ausgeschlossen, setzte dann aber noch vor seiner Wahl im Bundestag das 500 Milliarden Euro umfassende Sondervermögen für Infrastruktur durch.
Autor: dts Nachrichtenagentur