Ein 30-jähriger Franzose ist am Donnerstagabend am Grenzübergang Breisach am Rhein in die Falle getappt: Bei einer Kontrolle der Bundespolizei gab der Mann falsche Personalien an, um einer Festnahme zu entgehen. Doch die Strategie scheiterte kläglich.
Die Einsatzkräfte kontrollierten den Mann am 09.07.2026 und fragten nach seinen Ausweisdokumenten. Der 30-Jährige erklärte, keine Papiere bei sich zu haben, und machte stattdessen mündliche Angaben zu seiner Person. Bei der daraufhin durchgeführten Durchsuchung seiner Geldbörse entdeckten die Beamten jedoch seine französische Identitätskarte – genau das Dokument, das der Mann kurz zuvor behauptet hatte, nicht zu besitzen.
Die Überprüfung der Personalien führte schnell zur Wahrheit: Gegen den französischen Staatsangehörigen lag ein Haftbefehl vor. Der Grund war eine ausstehende Geldstrafe aus dem Jahr 2024. Ein deutsches Gericht hatte ihn damals wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 600 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Mann zahlte nie. Da er auch die Ersatzfreiheitsstrafe nicht antreten wollte, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft zur Fahndung aus.
Am Grenzübergang zahlte der Frankreich-Wohner die ausstehenden 600 Euro schließlich doch – und konnte seine Reise fortsetzen. Die Bundespolizei leitete gegen ihn zusätzlich ein Bußgeldverfahren wegen falscher Namensangabe ein.