Festnahme wegen Verdacht auf versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung

Die Bundesanwaltschaft hat am 17. September 2026 einen irakischen Staatsangehörigen im Landkreis Barnim in Brandenburg festnehmen lassen. Gailan Al-M. wird verdächtigt, versucht zu haben, eine terroristische Vereinigung zu gründen — also eine Gruppe, die Gewalt für politische Ziele einsetzt. Gegen ihn wird auch ermittelt, weil er eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet haben soll und gegen das Waffengesetz verstoßen haben könnte.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft teilte der Beschuldigte die radikal-islamistische Ideologie des sogenannten Islamischen Staates (IS). Im Frühjahr 2025 soll er geplant haben, gemeinsam mit anderen Personen Anschläge in Deutschland zu begehen, die sich nach seiner Vorstellung gegen Menschen richten sollten, die er nicht als Gläubige betrachtete. Zu diesem Zweck soll er sich bereits eine Schusswaffe beschafft und eine Kirche in Bremen ausgekundschaftet haben, um diese als erstes Anschlagsziel auszuwählen. Eine Person konnte er Ermittlungen zufolge für seine Pläne gewinnen; das Anwerben weiterer Personen scheiterte.

Der Haftbefehl erging am 8. September 2026 durch einen Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs. Bei der Vorführung am 17. September ordnete der Richter an, dass Gailan Al-M. in Untersuchungshaft kommt.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 17. September 2026. Original beim Generalbundesanwalt.

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