Der Bundesgerichtshof hat zwei Ultra-Fans eines Fußballvereins verurteilt, die einer kriminellen Vereinigung angehörten. Das Gericht wies ihre Revisionen gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden vom Mai 2025 ab.
Die beiden Männer waren Mitglieder einer Nachwuchsgruppe namens „Starke Jugend“, die 2020 gegründet wurde. Sie wurden schuldig gesprochen, einer auf besonders schwere Straftaten ausgerichteten kriminellen Vereinigung anzugehören. Zudem lastete das Gericht ihnen schwere Raubüberfälle, räuberische Erpressungen und gefährliche Körperverletzungen an.
Das Landgericht verhängte gegen einen der Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der andere wurde zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BGH
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.