Nach Angriffen auf mehrere Parteibüros in Flensburg an Ostern sitzt ein 40-jähriger Deutscher seit Sonntag in Untersuchungshaft. Ein Richter erließ Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr gegen den Mann, dem die Polizei versuchte schwere Brandstiftung in drei Fällen vorwirft.
Die Taten ereigneten sich am Osterwochenende vom 5. bis 7. April 2026 in der Flensburger Innenstadt. Der Staatsschutz der Bezirkskriminalinspektion Flensburg ermittelte wegen mehrerer Sachbeschädigungen sowie versuchter Brandstiftungen an den Parteibüros.
Den entscheidenden Durchbruch brachte eine Öffentlichkeitsfahndung am 29. Mai 2026. Hinweise aus der Bevölkerung führten die Ermittler zu dem 40-Jährigen aus Flensburg. Bei einer Wohnungsdurchsuchung am 30. Mai fanden und sicherstellten die Beamten Beweismittel.
Die Staatsanwaltschaft Flensburg beantragte daraufhin einen Haftbefehl wegen des Verdachts der versuchten schweren Brandstiftung in drei Fällen. Ein Bereitschaftsrichter des Amtsgerichts Flensburg erließ den Haftbefehl am Sonntagnachmittag (31. Mai 2026) wegen Wiederholungsgefahr. Der bislang nicht vorbestrafte Mann kam anschließend in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen des Staatsschutzes sowie die Auswertung der sichergestellten Beweismittel laufen weiter.