Am Samstagvormittag des 11. Juli 2026 kontrollierten Bundespolizisten am Bahnhof Baden-Baden eine 35-jährige deutsche Frau. Bei der Überprüfung ihrer Daten stellte sich heraus, dass gegen sie eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung vorlag.
Die Frau war zuvor wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Da sie diese jedoch nicht bezahlen konnte, muss sie nun eine 27-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.