Am 12. Juli stoppten Beamte der Bundespolizei am Bahnhof Kehl einen Nahverkehrszug zur Kontrolle. Dabei fiel ihnen ein 20-jähriger Syrer auf, der sich nur mit einem Foto eines französischen Aufenthaltstitels ausweisen konnte. Ein Pass oder andere notwendige Einreisedokumente hatte er nicht dabei.
Die Überprüfung seiner Daten offenbarte ein erhebliches Problem: Der Mann war zur Festnahme ausgeschrieben worden – wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Die geforderte Geldstrafe konnte er bezahlen und glich damit die offene Forderung aus.
Trotzdem handelt es sich um seinen zweiten Versuch, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Deshalb erhielt er eine Anzeige für diesen erneuten unerlaubten Einreiseversuch. Danach wurde er von der Bundespolizei nach Frankreich zurückgewiesen.
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