Der Gemeinderat Freiburg hat sich mit der Gebührenkalkulation für Unterkünfte wohnungsloser Personen befasst. Die Vorlage (Drucksache G-20/186) regelt die Gebühren für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023.
Die Stadt betreibt drei Arten von Unterkünften: Wohnheime, Wohnungen und eine Notübernachtung (OASE an der Haslacher Straße). Die Gebührenstruktur soll zwei Ziele vereinbaren: Zum einen sollen die Gebühren für betroffene Personen sozial verträglich sein und keinen Hinderungsgrund darstellen. Zum anderen soll die Stadt ihre Kosten angemessen refinanzieren.
Für Wohnheimplätze wird eine Kostendeckung von 71,0 Prozent angestrebt (bisher: 71,5 Prozent). Für Wohnungen liegt die geplante Kostendeckung bei 52,0 Prozent (bisher: 54,0 Prozent). Die bisherigen Gebührenhöhen werden beibehalten.
Eine Änderung gibt es bei der Notübernachtung OASE: Hier soll die Gebühr von 9 Euro pro Nacht auf 10 Euro erhöht werden. Dies würde eine Kostendeckung von 21,1 Prozent erreichen. Zum Vergleich: Bei Wohnungen und Wohnheimen liegen die Deckungsgrade deutlich höher. Die Verwaltung begründet die Erhöhung damit, dass die Notübernachtung bislang den niedrigsten Kostendeckungsgrad aufweist.
Die Gebührenermittlung basiert auf tatsächlichen Betriebskosten, Personalkosten, Abschreibungen und Verwaltungskosten. Die gesamten kalkulierten Kosten belaufen sich auf etwa 5,47 Millionen Euro jährlich.
Personen mit eigenem Einkommen können eine Gebührenminderung von 40 Prozent beantragen. Im Betrachtungszeitraum Juli 2019 bis Juni 2020 wurden 126 Anträge auf Privilegierung gestellt, 119 davon wurden bewilligt.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg