Der Gemeinderat Freiburg hat am 30. Juni 2020 beschlossen, ein Gerichtsverfahren wegen eines Wasserschadens in der Gerolf-Staschull-Sporthalle einzuleiten. Die Halle war im Oktober 2017 eröffnet worden und zeigte kurz darauf Wassereintritt, der sich zunehmend verschlimmerte.
Nach einer Regensimulation mit der Feuerwehr im Juni 2019 wurde festgestellt, dass Wasser über eine undichte Fuge an einer westlichen Fluchttür eindrang. Ein von der Stadt beauftragter Sachverständiger identifizierte die einbauende Firma und unzureichende Bauüberwachung als Verursacher. Zudem wurde die Entwässerungsrinne nicht nach aktuellem Standard ausgeführt. Die Reparaturkosten werden auf etwa 1,7 Millionen Euro geschätzt. Die Sporthalle ist seit Dezember 2018 geschlossen; Sportvereine weichen in die Turnhalle der Albert-Schweitzer-Schulen aus.
Der Generalplaner und weitere Beteiligte bestreiten die Mängel. Die Stadt bot eine Einigung auf Basis eines unabhängigen Privatgutachtens an — ein Angebot, das die Versicherung des Generalplaners ablehnte.
Die Verwaltung empfiehlt, sofort mit Sanierungsplanung und Ausschreibung zu beginnen und gleichzeitig Klage einzureichen. Dies sei schneller als ein vorgelagertes gerichtliches Beweissicherungsverfahren, das üblicherweise über ein Jahr dauert. Der Clage wird gegen das Generalplanerbüro und die ausführende Firma erhoben.
Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger soll das Gebäude vor Sanierungsbeginn begutachten. Je nach Prozessfortschritt entscheidet die Stadt später, ob die Sanierung sofort durchgeführt oder vorübergehend ausgesetzt wird. Ziel ist, Regressansprüche zu sichern und die Halle schnellstmöglich wieder für den Schul- und Vereinssport nutzbar zu machen.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg