Der Gemeinderat Freiburg hat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2020 Regelungen zu den Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen, Horte und Schulbetreuung beschlossen. Die Vorlage (ein Beschlussentwurf, der vom Gemeinderat beraten und entschieden wird) reagiert auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die im April und Mai 2020 zu Schließungen geführt hatte.
Für Kitas und Horte werden die Elternbeiträge im Juni 2020 vollständig ausgesetzt – sowohl bei städtischen als auch bei Einrichtungen freier Träger. Eine Ausnahme gilt für die Notbetreuung: Hier zahlen Eltern die volle Gebühr, wenn ihr Kind über 50 Prozent der vereinbarten Betreuungszeit in Anspruch nimmt. Bei kürzerer Nutzung wird die Hälfte des regulären Beitrags erhoben. Diese Regelung soll auch den freien Trägern empfohlen werden.
Bei der Schulkindbetreuung fällt die Aussetzung geringer aus: Hier werden die Elternbeiträge um 50 Prozent reduziert. Der Grund liegt darin, dass Schulen zu diesem Zeitpunkt ein rollirendes System mit etwa 50 Prozent Präsenzunterricht praktizierten, sodass auch die Betreuung entsprechend begrenzt war. Für Kinder in der Notbetreuung wird der volle Beitrag erhoben.
Die Stadt Freiburg wird die entstehenden Einnahmeausfälle bei freien Trägern erstatten. Insgesamt entstehen Aufwendungen von etwa 795.000 Euro für Kitas freier Träger, 17.000 Euro für Horte und 160.000 Euro für die Schulkindbetreuung. Bei städtischen Einrichtungen fallen Mindereinnahmen von rund 310.000 Euro an. Das Land hatte Soforthilfen in Aussicht gestellt, von denen Freiburg 5,3 Millionen Euro erhalten hat. Laut Beschluss wird die Stadt diese Gelder nutzen und weitere Unterstützung beim Land einfordern.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg