Freiburg passt Abfallgebühren an – Satzung wird überarbeitet

Der Gemeinderat Freiburg wird sich mit einer überarbeiteten Abfallwirtschaftssatzung befassen. Die Vorlage (ein Beschlussantrag der Verwaltung) regelt die Gebühren für Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung für die Jahre 1994 bis 1996.

Hintergrund der Neufassung sind Kostensteigerungen in Höhe von etwa 16,3 Millionen DM. Diese entstehen unter anderem durch rückläufige Anlieferungen bei der Deponie, erhöhte Rückstellungen für Rekultivierung und Folgekosten sowie steigende Leistungsentgelte für die Abfallbeseitigung. Hinzu kommen Zinsmehraufwendungen und eine erhöhte Umlage für ein Gutachten zur Restmülldeponie.

Die Verwaltung hat drei Modellberechnungen für mögliche Gebührenerhöhungen des personenbemessenen Tarifs erstellt: Variante 1 sieht eine sofortige Vollkostendeckung mit 57 Prozent Erhöhung im Jahr 1994 vor. Variante 2 schlägt eine lineare Steigerung mit 25, 23 und 21 Prozent in den Jahren 1994 bis 1996 vor. Variante 3 vorsieht eine degressive Erhöhung mit 34, 15 und 7 Prozent.

Die Verwaltung bewertet die sofortige Vollkostendeckung als nicht zwingend erforderlich. Nach Gebührenrecht ist eine zeitliche Verteilung der Kostendeckung über mehrere Jahre zulässig. Die Müllkommission hat die Verwaltung am 2. Februar 1994 beauftragt, diese Modelle gegenüberzustellen.

Die Beratung erfolgt in mehreren Gremien: Vorfallausschuss (28. Februar), Müllkommission (1. März) und Gemeinderat (8. März 1994).

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg