Der Gemeinderat Freiburg befasst sich mit einem Bebauungsplan zur Steuerung von Fremdwerbeanlagen im Bereich Habsburgerstraße Nord in Herdern. Der Bau-, Umlegungs- und Stadtentwicklungsausschuss soll den Planentwurf billigen, um die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung einzuleiten.
Hintergrund des Verfahrens ist ein Bauantrag von 2017 für zwei großflächige, beleuchtete Werbetafeln an der Habsburgerstraße 36. Das Plangebiet umfasst etwa 8,3 Hektar im westlichen Teil von Herdern, begrenzt durch die Güterbahnlinie im Norden und die Tennenbacher Straße sowie Wölflinstraße im Süden.
Nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist ein genereller Ausschluss von Fremdwerbeanlagen zulässig. Die Stadt Freiburg verfolgt das Ziel, die Habsburgerstraße als wichtige Stadtzufahrt und Hauptmagistrale von großflächigen Plakatwerbungen und Citylightboards freizuhalten. Im Plangebiet befinden sich mehrere Baudenkmäler aus der Gründerzeit. Bisher ist der Bereich von großflächigen Werbeanlagen frei.
Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Er legt ein Mischgebiet sowie ein Sondergebiet für den Bereich der Universität fest und regelt den Ausschluss von großflächigen Werbeanlagen. Im Übrigen erfolgt die Beurteilung von Bauvorhaben nach den allgemeinen Regeln des § 34 BauGB.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand von Februar bis März 2018 statt. 13 von 26 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange äußerten sich; größtenteils gab es keine Einwände. Die förmliche Beteiligung ist für Januar/Februar 2020 geplant, der Satzungsbeschluss für das zweite Quartal 2020 vorgesehen.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg