Freiburg verlängert Übergangsfrist für Umsatzsteuer-Regelung

Der Gemeinderat Freiburg befasst sich mit einer Neuregelung der Umsatzbesteuerung für städtische Leistungen. Hintergrund ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes von 2015, die viele kommunale Tätigkeiten der Stadt erstmals steuerpflichtig macht — etwa die Vermietung von Hütten durch das Forstamt, der Verkauf von Stammbüchern beim Standesamt oder Feuerwehrfeste.

Ursprünglich sollte die neue Regelung schon Ende 2020 gelten. Der Bundestag hat diese Übergangsfrist nun im sogenannten Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2020 bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Vorlage (Beschlussvorlage G-20/190) empfiehlt dem Rat, diese Verlängerungsmöglichkeit zu nutzen und weiterhin nach altem Recht zu verfahren.

Die Verwaltung begründet dies mit erheblichen rechtlichen und inhaltlichen Unsicherheiten bei der Auslegung der neuen Vorschrift. Hinzu kommt ein hoher Umsetzungsaufwand für alle betroffenen Dienststellen und Eigenbetriebe der Stadt. Die Verlängerung soll Zeit gewinnen, um Unklarheiten zu reduzieren und finanzielle Risiken zu minimieren.

Die Vorlage behandelt auch die Jagdgenossenschaft Freiburg. Diese öffentlich-rechtliche Institution wird ebenfalls von der neuen Regelung betroffen: Ihre Jagdverpachtungen würden künftig mit 19 Prozent Umsatzsteuer belastet. Der Rat soll die Verwaltung ermächtigen, auch für die Jagdgenossenschaft die Übergangsfrist zu nutzen.

Die Beratungsfolge sieht eine Vorbesprechung im Haushaltsausschuss (HFA) am 12. Oktober vor, danach entscheidet der Gemeinderat am 20. Oktober.

Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg