Frühstartrente: Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor – Eltern können staatliche Förderung massiv aufstocken

via dts Nachrichtenagentur

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die lange erwarteten Details zur geplanten Frühstartrente vorgelegt. Das Bundesfinanzministerium gab den Gesetzentwurf am Mittwoch in die sogenannte Ressortabstimmung, wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.

Das Modell sieht vor, dass der Staat Kindern ab dem sechsten Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt einzahlt – und das bis zum 18. Geburtstag. Eltern können diese staatliche Förderung nun deutlich aufstocken: Der Gesetzentwurf erlaubt freiwillige Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln.

Mit dieser Regelung will die schwarz-rote Koalition bereits Kindern früh ein Startkapital für die private Altersvorsorge geben. „Wir wollen, dass alle besser und früher für das Alter vorsorgen können“, erklärte Klingbeil. Besonders wichtig sei die Unterstützung der Eltern bei der Vorsorge für ihre Kinder: „Heute hängt das viel zu oft davon ab, ob die Eltern hohe Einkommen oder Vermögen haben. Diese Ungleichheit setzt sich dann oft bis ins Alter fort – das wollen wir ändern.“

Der Gesetzentwurf regelt erstmals die konkrete Ausgestaltung des Modells. Die Frühstartrente beginnt mit dem Geburtsjahrgang 2020, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Um die staatliche Einzahlung zu erhalten, müssen die Kinder einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen.

Eltern können das Depot bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Das Finanzministerium schreibt dabei eine Effektivkostendeckel von einem Prozent vor. Wichtig für Familien: Bis das Kind 18 Jahre alt ist, dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen. Die staatliche Förderung wird automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt und vierteljährlich rückwirkend für die vorangegangenen Monate ausgezahlt.

Was passiert, wenn Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind eröffnen? Dann verfällt die Förderung nicht. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet wird. Dieses Vermögen wird breit gestreut am Kapitalmarkt investiert. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Geld in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Das angesparte Kapital kann grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs ausgezahlt werden.

Die Bundesregierung rechnet zum Start der Frühstartrente 2027 mit Ausgaben in Höhe von 198 Millionen Euro. Dieser Betrag wächst durch das Hinzukommen neuer förderberechtigter Geburtsjahrgänge auf 411 Millionen Euro im Haushaltsjahr 2030 an. Das Gesetzgebungsverfahren zur Frühstartrente soll noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Mit dem Modell will die Regierung jungen Menschen schon früh ein solides Fundament für die private Altersvorsorge schaffen und damit auch mehr Chancengleichheit erreichen.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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