Gefälschter Führerschein: Mann mit Einreiseverbot nach Grenzkontrolle abgewiesen

(Symbolbild)

Am Mittwochnachmittag (08.07.26) kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Grenzübergang Kehl Europabrücke ein Fahrzeug mit französischer Zulassung. Der 28-jährige Fahrer aus der Demokratischen Republik Kongo wies sich mit einem gültigen französischen Aufenthaltstitel aus, führte jedoch keinen gültigen Pass mit sich.

Verdacht auf Urkundenfälschung erregte ein kongolesischer Führerschein, bei dem erhebliche Zweifel an der Echtheit bestanden. Nach der Kontrolle muss der Mann nun mit Anzeigen wegen versuchter unerlaubter Einreise, Urkundenfälschung sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis rechnen.

Die Bundespolizei wies ihn nach Frankreich zurück und verhängte gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, das drei Jahre lang gültig ist. Das Fahrzeug wurde an einen Bekannten übergeben, der im Besitz einer gültigen französischen Fahrerlaubnis ist.

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