Der Gemeinderat Freiburg hat die überarbeitete Freiburger Waldkonvention 2020 beschlossen. Das Dokument legt die Ziele für die Bewirtschaftung des städtischen Waldes fest, der mit über 5.000 Hektar den größten Teil der Waldfläche im Stadtkreis ausmacht.
Die Waldkonvention wird alle zehn Jahre erneuert und zuletzt 2010 fortgeschrieben. Sie bildet die Grundlage für die sogenannte Forsteinrichtung (ein periodischer Betriebsplan für die Waldbewirtschaftung), die 2020 neu aufgestellt wird und ab 2021 für zehn Jahre Gültigkeit hat. Das Forstamt nutzt die Konvention zur operativen Maßnahmenplanung vor Ort.
Neu in der Version 2020 ist die gleichrangige Behandlung der Klimaschutzfunktion neben den bisherigen Funktionen Schutz, Nutzung und Erholung. Der Gemeinderat begründet dies mit wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Klimaveränderungen und mit Erfahrungen aus dem Dürresommer 2018, der zu Schadinsektenbefall und Waldschäden führte. In einem 2016 durchgeführten Projekt wurde modelliert, dass der Stadtwald und seine Holznutzung bis 2050 etwa zwei Millionen Tonnen CO2-Äquivalente binden, speichern oder ersetzen können.
Die Waldkonvention wurde vor ihrer Beschlussfassung im Gemeinderat mit den Ortschaftsräten abgestimmt. Die konkrete Forsteinrichtungsplanung mit Vorgaben etwa zu Baumarten, Hiebsätzen und Stilllegungsflächen wird dem Gemeinderat im Frühjahr 2021 zur Entscheidung vorgelegt. Nach fünf Jahren ist eine Zwischenrevision geplant.
Sabine Bauer, Politikredaktion Baden-Württemberg