Bundespolizisten haben am 14. August 2026 auf der B 178n bei Zittau einen 40-jährigen Georgier kontrolliert, der unerlaubt Deutschland verlassen und wieder eingereist war. Der Mann saß am Steuer eines deutschen Pkw und wies sich mit einem gültigen georgischen Reisepass und einer deutschen Fiktionsbescheinigung aus.
Das Problem: Eine Fiktionsbescheinigung erlaubt nur den Aufenthalt in Deutschland. Wer Deutschland verlässt und danach wieder einreist, verstößt gegen die Auflagen dieses Dokumentes. Das war dem 40-Jährigen offenbar nicht bewusst – oder er missachtete die Regel bewusst.
Die Bundespolizei leitete gegen den Mann ein Verfahren ein und beschlagnahmte die Fiktionsbescheinigung. Zudem wurde er aufgefordert, sich unverzüglich bei seiner zuständigen Ausländerbehörde zu melden, um die Angelegenheit zu klären.
Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.
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