Gericht erlaubt Gymnasien, öffentliche religiöse Rituale zu verbieten

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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Gymnasium die demonstrative Ausübung religiöser Riten in seiner Schulordnung verbieten darf, um Konflikte an der Schule zu vermeiden.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte gegen die Regelung geklagt und argumentiert, dass muslimische Schüler benachteiligt würden. Das islamische Pflichtgebet sei sichtbar und fünfmal täglich zu bestimmten Zeiten erforderlich – auch während der Schulzeit. Die Klägerin sah darin einen Verstoß gegen das Berliner Antidiskriminierungsgesetz und kritisierte, dass die Schule keinen Gebetsraum zur Verfügung stelle.

Das Gericht wies die Klage ab. Die Schulordnung unterscheide zwar nicht nach Religion, treffe aber hauptsächlich muslimische Schüler. Diese Ungleichbehandlung sei jedoch gerechtfertigt: An dem Gymnasium hätten ernsthafte religiös motivierte Konflikte bereits seit längerer Zeit bestanden – etwa Versuche, Mitschülern Verhaltensweisen aufzuzwingen, Konvertierungsversuche und Beschimpfungen gegen Schülerinnen ohne Kopftuch. Der Schulfrieden wiege schwerer als der Eingriff in die Religionsfreiheit, befand das Gericht.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung Berliner Justiz (Justizticker)

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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