Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat dem Marienhospital Wesel in einer Klage gegen den Krankenhausplan NRW 2022 teilweise recht gegeben. Die Entscheidung des Landes, dem Krankenhaus die Leistungsgruppe 14.4 (Revision Knieendoprothese) nicht zuzuweisen, ist nach Gerichtsansicht rechtswidrig. Die Ablehnung für die Leistungsgruppe 21.2 (Ovarial-CA) bestätigte das Gericht hingegen als rechtmäßig.
Das Gericht befand, dass die Bezirksregierung bei der Auswahl zwischen konkurrierenden Krankenhäusern Fehler machte. Das Marienhospital erfülle alle drei möglichen Auswahlkriterien, während ein anderes Krankenhaus im Kreis Mettmann nur zwei erfülle. Auch die Fallzahlentwicklung spreche für das Marienhospital: Seine Fälle stiegen von einstelligen auf zweistellige Zahlen, während die des Konkurrenten von 30 im Jahr 2019 auf unter zehn in den Jahren 2022 und 2023 fielen.
Das Gericht wies zurück, dass regionale Verteilung ein Ausschlagkriterium sein dürfe. Dies komme nur in Frage, wenn Krankenhäuser gleich geeignet sind – nicht, wenn eines bessere Eignung nachweist.
Das Land wurde verpflichtet, über den Antrag des Marienhospitals auf Zuweisung eines Versorgungsauftrags für die Leistungsgruppe 14.4 neu zu entscheiden. Das Urteil der 21. Kammer stammt vom 10. September 2026 und bestätigt frühere Entscheidungen in Eil- und Beschwerdeverfahren.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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