Die Stadt Hilchenbach muss an das Land Nordrhein-Westfalen Abwasserabgaben in Höhe von rund 450.000 Euro für die Jahre 2014 bis 2017 zahlen. Das Oberverwaltungsgericht NRW wies damit eine Klage der Stadt ab und hob Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Arnsberg auf.
Hintergrund ist die Berechnung der Schmutzwassermengen, die die Stadt über ihre Kläranlage in den Ferndorfbach einleitet. Das zuständige Landesamt (LANUK) hatte die Mengen mithilfe von Niederschlagsmessstationen geschätzt. Die Stadt argumentierte, diese Methode überschätze die abgabenrelevanten Tage mit Trockenwetterabfluss. Das Verwaltungsgericht Arnsberg gab der Stadt zunächst recht.
Das Oberverwaltungsgericht sah das anders: Die Schätzmethode sei gesetzlich zulässig und ausreichend geeignet. Bei einer Mischkanalisation, wie sie Hilchenbach hat, sei eine genaue Messung technisch unmöglich. Die Hochrechnung aus Einzelmessungen an Tagen ohne Niederschlag entspreche den Anforderungen des Gesetzes. Die Niederschlagsmessstationen seien für diesen Zweck grundsätzlich geeignet.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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