Das Landesarbeitsgericht Köln hat entschieden, dass ein leitender Angestellter für Schäden in Millionenhöhe vollständig haften muss – obwohl sein Arbeitgeber eine Versicherung für Führungskräfte abgeschlossen hatte.
Der Mann war als Head of Global Treasury für die Finanzverwaltung des Unternehmens zuständig. Betrüger täuschten ihm vor, sein Vorgesetzter plane die Gründung einer Gesellschaft in Asien, für die er Finanzvorstand werden solle. Über gefälschte Anrufe und Messenger-Nachrichten veranlassten die Betrüger den Angestellten, innerhalb von 25 Tagen knapp 60 Überweisungen mit einem Gesamtvolumen von über 50 Millionen Euro zu tätigen. Eine persönliche Rückfrage bei seinem Vorgesetzten unternahm er nicht.
Das Gericht befand das Verhalten als grob fahrlässig und bestätigte die fristlose Kündigung des Arbeitgebers. Zur Haftung: Normalerweise können Arbeitgeber von Arbeitnehmern nicht die volle Schadensersatzforderung verlangen – es gilt eine beschränkte Haftung zum Schutz der Beschäftigten. Das Gericht machte hier aber eine Ausnahme: Die vom Arbeitgeber finanzierte Directors-and-Officers-Versicherung (D&O), die Führungskräfte vor finanziellen Folgen beruflicher Fehlentscheidungen schützt, stelle einen ähnlichen Schutz dar wie eine Haftpflichtversicherung. Daher gab das Gericht der Schadensersatzklage des Arbeitgebers statt.
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die Revision zugelassen. Das Bundesarbeitsgericht wird sich mit dem Fall befassen.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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