Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Görlitzer Park vorerst ohne verbindliche Öffnungszeiten bleiben muss. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt war nicht befugt, Öffnungszeiten festzulegen.
Die Senatsverwaltung hatte im Februar 2026 per Allgemeinverfügung angeordnet, dass der Park in Friedrichshain-Kreuzberg ab März 2026 zwischen 6 und 22 Uhr (im Sommer bis 23 Uhr) geöffnet sein sollte. Zur Begründung führte sie an, dass der Park in einem kriminalitätsbelasteten Gebiet liege und sie deshalb eingreifen durfte.
Fünf Anwohner klagten dagegen. Das Verwaltungsgericht gab ihnen Recht und setzte die Öffnungszeiten aus. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Nach Auffassung des Gerichts war die Senatsverwaltung nicht zuständig. Zwar könnte sie theoretisch eingreifen, wenn das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg eine konkrete Weisung nicht befolgt. Eine solche Weisung hatte die Senatsverwaltung aber nicht erteilt – sie hatte nur vage verlangt, dass der Bezirk irgendwann Öffnungszeiten festsetzen solle, und das auch nur unter Vorbehalt rechtlicher Grundlagen.
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg | Beschluss vom 1. Oktober 2026 – OVG 11 S 33/26
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Berliner Justiz (Justizticker)
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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