BGH: Abo-Gebührenerhöhungen ohne klare Kriterien unwirksam

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Klauseln in Geschäftsbedingungen unwirksam sind, wenn sie Gebührenerhöhungen bei Abonnements zu undurchsichtig regeln. Ein Abo-Anbieter, der verschiedene Leistungen wie Warenversand und Streaming anbot, durfte seine Gebühren nach eigenem Ermessen anheben – ohne konkret zu benennen, nach welchen Regeln.

Das Problem: Die Bestimmungen verwandten vage Formulierungen wie „sachlich gerechtfertigt“ und „objektive Kriterien“, ohne diese näher zu erläutern. Das verstößt gegen das Transparenzgebot des Gesetzes. Verbraucher müssen vorher nachvollziehen können, unter welchen Bedingungen ein Anbieter Preise erhöhen darf – nicht erst im Streitfall erfahren, was damit gemeint war.

Das Urteil gilt für Abos, die unter deutschem Recht geschlossen wurden. Der Senat wies darauf hin, dass die gesetzlichen Regeln zur Preisanpassung (§ 315 BGB) unangetastet bleiben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Aktenzeichen: III ZR 205/25

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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