Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein ehemaliges Krematorium des Konzentrationslagers Niederhagen in Büren-Wewelsburg als Baudenkmal unter Schutz stehen muss. Der Eigentümer des Gebäudes hatte gegen die Eintragung in die Denkmalliste geklagt und argumentiert, dass das Gebäude durch umfangreiche Umbauten seine historische Bedeutung verloren habe.
Das Gericht wies diese Argumentation ab. Das Krematorium, das zwischen Herbst 1942 und April 1943 genutzt wurde, ist nach Auffassung des Gerichts ein wichtiges Zeugnis nationalsozialistischer Geschichte. Zwar seien charakteristische Elemente wie der Ofen und der Schornstein nicht mehr vorhanden, doch blieb ausreichend Bausubstanz erhalten: drei Außenmauern sowie die ursprüngliche Dachform und -konstruktion vermittelten noch einen optischen Eindruck der damaligen Verhältnisse. Hinzu kommen Zeugenaussagen, historische Fotos und Bauzeichnungen sowie die räumliche Nähe zum Kreismuseum Wewelsburg, das die Geschichte des Konzentrationslagers dokumentiert.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte die Klage bereits abgewiesen, die Berufung des Eigentümers blieb nun auch in zweiter Instanz erfolglos.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Justiz Nordrhein-Westfalen
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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