BGH verhandelt über Schadensersatz bei Wasserschäden in Wohnungen

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Der Bundesgerichtshof befasst sich am 4. Dezember 2026 mit der Frage, ob Wohnungseigentümergemeinschaften für Schäden aufkommen müssen, wenn eine Anlage im gemeinsamen Eigentum die Privatwohnung eines Eigentümers beschädigt – etwa durch eindringendes Wasser.

Im konkreten Fall war 2021 nach einem Starkregenereignis eine defekte Abwasserhebeanlage Ursache dafür, dass verunreinigtes Abwasser in die Erdgeschosswohnung einer Klägerin eindrang und diese zeitweise unbewohnbar machte. Die Frau verlangt nun einen finanziellen Ausgleich von der Gemeinschaft. Seit die neuen Regeln für Wohnungseigentum 2020 in Kraft traten, ist umstritten, wie solche Fälle rechtlich zu behandeln sind.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Aktenzeichen: V ZR 259/25

Quelle: Pressemitteilung BGH

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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