Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss sich mit einer grundsätzlichen Frage auseinandersetzen: Darf die Bundesregierung Georgien als sicheren Herkunftsstaat einstufen? Dies ist die erste Überprüfung dieser Art nach einer neuen Regelung, die am 1. Februar 2026 in Kraft trat.
Hintergrund ist eine Verordnung der Bundesregierung vom 21. Januar 2026, die am 2. Februar 2026 gültig wurde. Sie bestimmt Georgien offiziell zum sicheren Herkunftsstaat für den internationalen Schutz. Das klingt technisch, hat aber praktische Folgen: Wenn ein Land als sicher gilt, können Asylanträge von dort schneller bearbeitet und eher abgelehnt werden.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg sieht das anders. Die Richter dort halten die Einstufung Georgiens für rechtswidrig – also für nicht mit dem Gesetz vereinbar. Statt selbst zu entscheiden, haben sie das Verfahren ausgesetzt und die Frage an das Bundesverwaltungsgericht weitergeleitet. Das ist erlaubt, wenn es um grundsätzliche Fragen geht.
Der Bundestag und die Bundesregierung haben dem höchsten Verwaltungsgericht diese Entscheidungskompetenz bewusst gegeben. Der Grund: Um Rechtseinheit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Das bedeutet, dass alle Gerichte in Deutschland nach denselben Maßstäben urteilen sollen, und dass die Rechtsregeln klar und verlässlich sein müssen.
Was ist ein sicherer Herkunftsstaat? Nach deutschem Asylrecht kann ein Land als sicher bezeichnet werden, wenn dort Verfolgung und unmenschliche Behandlung nicht drohen. Das Gericht muss prüfen, ob Georgien diese Voraussetzungen erfüllt. Die Lüneburger Richter bezweifeln das offenbar.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 N 1.26 geführt. Die Vorinstanz – also das Verwaltungsgericht Lüneburg – hatte in seinem Beschluss vom 19. Mai 2026 die Bedenken angemeldet. Ein solches Verfahren kann längere Zeit in Anspruch nehmen, da das Bundesverwaltungsgericht alle Argumente gründlich prüfen muss.
Diese erste Normenkontrolle ist ein wichtiger Test für die neue Regelung. Sie zeigt, dass die Gerichte die Entscheidungen der Regierung kritisch überprüfen – auch wenn der Gesetzgeber den Gerichten ausdrücklich die Kontrolle übertragen hat. Das ist ein Zeichen für die Gewaltenteilung: Gerichte kontrollieren auch in sensiblen Bereichen wie dem Asylrecht.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsrecht und sitzt in Leipzig. Es prüft Entscheidungen von Behörden und Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BVerwG
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)