Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz zu Unrecht etwa 10,2 Millionen Euro von der insolventen Flughafen Frankfurt Hahn GmbH zurückgefordert hat. Die staatlichen Beihilfen waren rechtmäßig bewilligt worden.
Der Fall reicht mehrere Jahre zurück: 2018 genehmigte das Land Rheinland-Pfalz der Flughafen GmbH Betriebsbeihilfen – das sind regelmäßige finanzielle Zuschüsse zur Deckung laufender Kosten – für die Jahre 2017 bis 2024 in einer Gesamthöhe von bis zu 25,3 Millionen Euro. Die Europäische Kommission hatte dem zugestimmt und erklärte mit Beschluss vom 31. Juli 2017, dass sie keine Einwände gegen diese Beihilfen habe.
Doch die Deutsche Lufthansa AG sah darin einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht. Sie klagte gegen den Kommissionsbeschluss beim Gericht der Europäischen Union. Dieses gab ihr 2021 recht und erklärte die Genehmigung für nichtig. Daraufhin zog Rheinland-Pfalz seine Genehmigung zurück und forderte die bereits ausgezahlten Beihilfen zurück – insgesamt etwa 10,2 Millionen Euro.
Die Flughafen GmbH wehrte sich juristisch dagegen. Doch die Situation wurde kompliziert: Im Februar 2022 musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Das Land meldete seine Rückforderung als Gläubiger bei Gericht an.
Während des Verfahrens bei den deutschen Verwaltungsgerichten kam Bewegung in die EU-Ebene: Der Europäische Gerichtshof hob 2023 die Entscheidung des unteren EU-Gerichts auf und verwies die Sache zurück zur erneuten Prüfung. Im April 2025 entschied das Gericht der Europäischen Union dann endgültig: Die Lufthansa-Klage wird abgewiesen. Das heißt: Die ursprüngliche Genehmigung der Kommission war rechtmäßig.
Auf Grundlage dieser EU-Entscheidung prüfte das Bundesverwaltungsgericht nun die deutsche Rückforderung. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass das Land Rheinland-Pfalz die Beihilfen nicht hätte zurückfordern dürfen. Die Beihilfen waren von Anfang an rechtlich zulässig, da die Europäische Kommission diese korrekt genehmigt hatte.
Dies ist ein Wendepunkt im jahrelangen Rechtsstreit: Das Verwaltungsgericht Mainz hatte 2024 noch zugunsten des Flughafens entschieden und den Rücknahme- und Rückforderungsbescheid aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz kippte diese Entscheidung dann im Dezember 2024 und billigte die Rückforderung des Landes. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht, Deutschlands höchste Instanz für Verwaltungsrecht, das Oberverwaltungsgericht korrigiert.
Das Urteil könnte Konsequenzen für das Insolvenzverfahren haben. Der Insolvenzverwalter hatte bereits Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts dürfte sich die Situation zugunsten der Gläubiger und möglicherweise zulasten des Landes Rheinland-Pfalz verschärfen.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsrecht und sitzt in Leipzig. Es prüft Entscheidungen von Behörden und Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung BVerwG
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)