Gericht verbietet Naturschützer den Zutritt zum Forsthaus Valepp

justiz [Justiz]

Das Landgericht München II hat einen Naturschützer dazu verurteilt, das Betriebsgelände des Forsthaus Valepp nicht mehr zu betreten oder zu befahren. Ausgenommen ist ein kurzer Aufenthalt von bis zu drei Minuten auf dem Parkplatz zum Durchqueren als Wanderer oder Radfahrer.

Der Mann hatte trotz zweier Hausverbote (zuletzt im Mai 2025) das Gelände betreten. Die Betreiber des gastronomischen Betriebs klagten dagegen. Das Gericht sah in dem Betreten eine unerlaubte Eigenmacht und bestätigte das Hausrecht der Besitzer.

Der Beklagte hatte argumentiert, dass ihm das Recht auf Genuss der freien Natur nach bayerischem Naturschutzrecht und Verfassung zustehe. Das Gericht lehnte dies ab: Dieses Recht gelte nicht für Flächen, die eindeutig zu einem Gewerbebetrieb gehören. Das Verteilen von Flugblättern oder die Beeinflussung der Öffentlichkeit stelle keine naturbezogene Erholung dar, sondern eine zweckgerichtete Inanspruchnahme fremden Eigentums.

Das Urteil vom 29. September 2026 ist noch nicht rechtskräftig; Rechtsmittel sind möglich.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung Landgerichte Bayern

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Dieser Bericht wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz ausschließlich aus offiziellen Angaben der Polizei oder Justizbehörden erstellt und redaktionell geprüft.