Golm: Gemeindehaus soll für Jugendarbeit genutzt werden

Der Ortsbeirat Golm hat einen Antrag eingereicht, der die Nutzung des Gemeindehauses in der Reiherbergstraße 31 für Jugendarbeit regeln soll. Der Antrag wurde von Ortsvorsteherin Frau Böttge eingebracht.

Konkret schlägt der Ortsbeirat vor: Der bestehende Untermietvertrag für das Gemeindehaus soll zunächst bis zum 31. August 2026 fortgesetzt werden. Ab dem 1. November 2026 soll das Gebäude dann der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt werden – gemäß des Mietvertrags mit dem KIS. Die erforderlichen Modalitäten (Einzelheiten der Umsetzung) müssen bis spätestens 31. Oktober 2026 geklärt sein.

Hintergrund des Antrags ist eine intensive Diskussion zur Jugendarbeit in einer Sitzung des Ortsbeirats am 18. Juni 2026. Dabei kam heraus, dass der Ortsbeirat seine Räumlichkeiten für die Freizeitaktivitäten von Jugendlichen zur Verfügung stellen möchte. Das Gemeindehaus soll damit einen Beitrag zur bedarfsgerechten Versorgung junger Menschen in Golm leisten.

Ein Antrag ist ein Vorschlag eines Gremiums oder einer Fraktion an die zuständige Vertretung. Der Ortsbeirat Golm ist das zuständige Gremium und trifft die Entscheidung über diesen Antrag.

Jana Hoffmann, Lokalredaktion Brandenburg