Grenzübergang Reitzenhain: Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle

(Symbolbild)

Am Grenzübergang in Reitzenhain haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz innerhalb weniger Tage mehrere Haftbefehle vollstreckt und Einreisekontrollen durchgeführt. Die Feststellungen zeigen, wie gezielt die Bundespolizei im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrollen arbeitet.

Den Anfang machte am Freitag, 26. Juni 2026, gegen 13:50 Uhr ein 61-jähriger Tscheche. Bei der Kontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den Mann ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Deggendorf vorlag. Der Grund: ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Der Mann konnte die geforderte Geldstrafe von über 800 Euro aufbringen und durfte daraufhin ins Bundesgebiet einreisen.

Zwei Tage später, am Montag, 29. Juni 2026, um 12:15 Uhr, kontrollierten die Beamten einen 54-jährigen Griechen. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte nach ihm wegen Betrugs. Auch in diesem Fall konnte der Mann die geforderte Geldstrafe in Höhe von über 1000 Euro bezahlen und seine Reise fortsetzen.

Am selben Montag, um 13:40 Uhr, meldete sich ein 19-jähriger Ukrainer zur Einreisekontrolle an. Allerdings konnte der junge Mann keine gültigen aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorlegen. Es stellte sich heraus, dass er 2024 in der Slowakei einen Asylantrag gestellt hatte – dieser berechtigt nicht zur Einreise nach Deutschland. Die Bundespolizei wies den Ukrainer am Abend nach Tschechien zurück.

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