Im Hamburger Hauptbahnhof hat die Bundespolizei am Donnerstagmorgen einen 56-jährigen Litauer festgenommen, der per Haftbefehl gesucht wurde. Aufgefallen war er, weil er gegen 8.13 Uhr am Südsteg im Eingangsbereich Fischerturm offen Alkohol trank – was dort seit April 2024 verboten ist.
Als Beamte einer Präsenzstreife den Mann auf das Alkoholkonsumverbot ansprachen, zeigte er sich uneinsichtig und verweigerte die Kooperation. Bei der anschließenden Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag: Er war wegen räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Vier Monate davon hatte er bereits in Untersuchungshaft verbüßt; acht Monate stehen noch aus.
Darüber hinaus lagen gegen den 56-Jährigen vier weitere Fahndungsausschreibungen verschiedener Staatsanwaltschaften vor – drei Strafverfahren wegen besonders schweren Diebstahls sowie ein weiteres Verfahren wegen einfachen Diebstahls.
Die Polizisten brachten den Mann zum Bundespolizeirevier Hamburg Hauptbahnhof. Ein hinzugezogener Amtsarzt bestätigte, dass er in Gewahrsam genommen werden konnte. Der Alkoholtest zeigte einen Wert von 1,4 Promille. Anschließend wurde er in die Untersuchungshaftanstalt gebracht.
Das Alkoholkonsumverbot am Hamburger Hauptbahnhof gilt seit dem 2. April 2024. Es umfasst den Konsum sowie das offene Mitführen von Alkohol im Bahnhofsgebäude, in der Wandelhalle und auf den angrenzenden Vorplätzen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Eingeführt wurde die Regelung, um Sicherheit und Sauberkeit am Bahnhof zu verbessern.
(Dieser Artikel entstand mit KI-Unterstützung und wurde redaktionell überarbeitet und kontrolliert von: der Redaktion)