Von den schuldenfinanzierten 100 Milliarden Euro des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaschutz kommen nur rund zwölf Prozent bei den Kommunen an. Das zeigt eine neue Studie des Münchener Ifo-Instituts zur Verteilung der Bundesmittel über die Länderebene.
Die Bundesländer erhalten die gesamten 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen und geben davon etwa 60 Prozent an ihre Kommunen weiter. „Das steht in keinem Verhältnis zum Investitionsanteil der Kommunen, der über die Hälfte aller öffentlichen Investitionen ausmacht. Der Anteil der Länder an den öffentlichen Gesamtinvestitionen beträgt 17 Prozent“, kritisierte Ifo-Forschungsprofessor Sebastian Blesse von der Universität Leipzig.
Die Forscher sehen die geringe Weiterleitung als problematisch für die Wirksamkeit des Programms. „Angesichts der problematischen Finanzlage der Kommunen in Deutschland dürften die Mittel aus dem Sondervermögen kaum zusätzliche Wachstumsimpulse entfalten, sondern allenfalls den aktuellen Rückgang der kommunalen Investitionen bremsen“, warnte Mario Hesse, Ökonom an der Universität Leipzig und Co-Autor der Studie.
Bei der Weiterleitung an die Kommunen zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Rheinland-Pfalz führt mit 72 Prozent, da es die Bundesmittel mit eigenen Landesmitteln aufstockt. Nordrhein-Westfalen gibt 68 Prozent weiter, Baden-Württemberg 67 Prozent, Hessen und Schleswig-Holstein jeweils 63 Prozent. Bayern und Sachsen bewegen sich im Bereich von 60 bis 70 Prozent.
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland leiten jeweils etwa 60 Prozent der Gelder an ihre Kommunen weiter. Brandenburg erreicht wegen Vorwegabzügen für Gesundheitsversorgung und Digitalisierung nur 50 Prozent. Schlusslicht ist Thüringen mit zunächst nur 43 Prozent seines Sondervermögens-Anteils für die Kommunen, da das Land aufgrund eines separaten Finanzpakets für die Kommunen erst sehr spät Position bezogen hat.
Die Verteilung der 100 Milliarden Euro auf die Länder erfolgt in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel: zu einem Drittel nach der Einwohnerzahl und zu zwei Dritteln nach der Finanzkraft im bundesstaatlichen Finanzausgleich. Diese Systematik führt dazu, dass die finanzstarken Bundesländer einen erstaunlich hohen Anteil erhalten – ein Drittel der gesamten 100 Milliarden Euro entfallen auf Hamburg, Bayern und Baden-Württemberg.
Bei der Verteilung innerhalb der Länder auf die einzelnen Kommunen setzen die Bundesländer vorrangig auf pauschale Verteilungsmechanismen. Auf bürokratische Antragsverfahren wird nur in geringem Umfang gesetzt. Dies erhöht nach Einschätzung der Forscher die Chancen, dass die Mittel aus dem Sondervermögen schnell vor Ort wirken können.