Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat der Verhandlerrunde von Union und SPD zwei konkrete Vorschläge für die geplante Reform der Einkommensteuer vorgelegt. Wie der „Spiegel“ berichtet, unterscheiden sich die beiden Varianten erheblich im Umfang der geplanten Steuerentlastungen.
Die erste Variante sieht eine moderate Entlastung für die Steuerzahler in der Größenordnung von etwa zehn Milliarden Euro vor. Die zweite Alternative umfasst mit einem Volumen von rund 20 Milliarden Euro eine deutlich größere Entlastung für die Bürger.
Zur Gegenfinanzierung will Klingbeil den Reichensteuersatz erhöhen, der derzeit bei 45 Prozent liegt und für Alleinstehende ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von rund 280.000 Euro fällig wird. Als Anreiz für die Union sieht der Plan vor, den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erst bei einem deutlich höheren zu versteuernden Einkommen als bisher greifen zu lassen. Derzeit wird dieser Satz bereits ab rund 70.000 Euro fällig.
Für die teurere Variante schlägt Klingbeil nach Informationen des „Spiegel“ zusätzlich zu anderen Maßnahmen eine Erhöhung der Erbschaftsteuer vor – noch vor dem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesfinanzministerium wollte die Planungen auf Anfrage des Magazins nicht bestätigen. Man berate „weiter in der Koalition vertraulich“ und äußere sich nicht zu Einzelheiten, sagte ein Sprecher des Ministeriums.