Koalition beschließt radikales Reformpaket: Kündigungsschutz für Topverdiener fällt weg

via dts Nachrichtenagentur

Union und SPD haben am Donnerstagmorgen ein 34-Punkte-Reformprogramm verabschiedet, das tief in die sozialen und arbeitsrechtlichen Strukturen der Bundesrepublik eingreift. Das Paket soll bis Ende 2027 schrittweise umgesetzt werden und kombiniert weitreichende Entlastungen für Unternehmen und mittlere Einkommen mit deutlich höheren Steuern für Spitzenverdiener und verschärften Regeln für Sozialleistungsempfänger.

Die wohl kontroverseste Maßnahme betrifft den Kündigungsschutz für Besserverdiener. Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – das sind rund 15.000 Euro Bruttomonatsgehalt – erhalten eine Sonderregelung. Nach dem Vorbild von Risikoträgern im Finanzsektor dürfen Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis künftig gegen Zahlung einer Abfindung beenden, ohne einen sozialen Grund angeben zu müssen. Der gesetzliche Kündigungsschutz wird für diese Einkommensgruppe faktisch abgeschafft.

Parallel lockert die Koalition die Befristungsregeln erheblich. Bis zum 31. Dezember 2030 können Arbeitgeber Mitarbeiter ohne Begründung bis zu 48 Monate befristet einstellen – doppelt so lange wie bisher. Hinzu kommen bis zu sechs Verlängerungen, und selbst eine erneute Erstanstellung beim gleichen Arbeitgeber wird möglich. Arbeitnehmer können so bis zu vier Jahre in einem rechtlich unsicheren Schwebezustand verbleiben. Gewerkschaften sehen darin den „Ausverkauf von Arbeitnehmerrechten“ und eine systematische Umgehung des Kündigungsschutzes.

Ein weiterer radikaler Einschnitt ist im Verwaltungsrecht vorgesehen. Die sogenannte „Genehmigungsfiktion“ soll Regelfall werden: Genehmigt ein Behörde einen Antrag mit vollständigen Unterlagen nicht innerhalb von vier Monaten, gilt er automatisch als bewilligt. Künftig muss der Staat aktiv handeln, um ein Vorhaben zu stoppen – nicht der Bürger oder Investor, um es zu ermöglichen. Dies soll vor allem Großprojekte bei der Energiewende und dem Wohnungsbau beschleunigen, birgt aber erhebliches Konfliktpotenzial mit Umwelt- und Naturschutzbelangen.

Im öffentlichen Dienst strebt die Bundesregierung einen drastischen Sparkurs an: In nahezu allen Bundesbehörden und der mittelbaren Bundesverwaltung sollen acht Prozent der Stellen abgebaut werden. Nur Sicherheitsbehörden und kritische Infrastruktur erhalten Ausnahmen – aber auch dort soll im Verwaltungsapparat gespart werden. Begründet wird dies mit einer erwarteten „Digitalisierungsrendite“, wird jedoch von Personalräten und Gewerkschaften als realitätsfremd und gefährlich für die Handlungsfähigkeit des Staates kritisiert.

Auf sozialpolitischem Gebiet verschärft die Koalition die Regeln deutlich. Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft, und Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorlegen – eine Rückkehr zu strengeren Regelungen, die zu mehr Arztbesuchen führen dürfte.

Bei Sozialleistungen werden die Zugänge restriktiver. Künftig wird der Anspruch an den „rechtmäßigen“ statt an den bisherigen „gewöhnlichen“ Aufenthalt gekoppelt – für EU-Bürger nach fünf Jahren Aufenthalt eine deutliche Verschärfung. Personen, die per Haftbefehl gesucht werden, erhalten gar keine Sozialleistungen mehr.

Ein umfassender automatischer Datenaustausch zwischen Behörden wird gesetzlich verankert: Sozial- und Ausländerbehörden, Finanzämter, Sicherheitsbehörden, Krankenkassen und Energieversorger sollen untereinander Daten austauschen. Behörden erhalten Push-Nachrichten aus dem Ausländerzentralregister und können bei Energieversorgern Auskünfte über weitere Wohnsitze einholen.

Finanziell sieht das Paket eine massive Umverteilung vor. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld steigen, der Arbeitnehmerpauschbetrag wird erhöht und die Steuerprogression abgeflacht. Eine Familie mit zwei Kindern und 60.000 Euro zu versteuerndem Einkommen spart künftig über 600 Euro pro Jahr. Das Gesamtentlastungsvolumen beträgt rund zehn Milliarden Euro jährlich und entfaltet seine volle Wirkung 2028.

Gegenfinanziert wird dies durch eine spürbare Erhöhung der Spitzensteuersätze: Ab 250.000 Euro zu versteuerndem Einkommen greift ein Satz von 45 Prozent, ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent. Der Pauschalsteuersatz für Minijobs steigt von zwei auf fünf Prozent, was geringfügige Beschäftigung verteuert. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent, der Höchstbetrag fällt von 1.200 auf 900 Euro pro Jahr.

Im Wohnungsbau kündigt die Koalition eine neue Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen an, die in Marktsegmenten tätig wird, wo Privatwirtschaft unzureichend preisgünstigen Wohnraum bereitstellt. Zum 1. Januar 2027 werden die zusätzlichen nationalen Kapitalpuffer für Immobilienkredite abgeschafft, um Banken mehr Mittel für Wohnungsbaufinanzierung freizugeben. Per Bundesgesetz wird zugleich ausgeschlossen, dass Länder private Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze verstaatlichen – ein klarer Riegel gegen linke Wohnungspolitik auf Länderebene.

Beim Bürokratieabbau geht das Reformpaket weiter als viele Vorgängerregierungen: Berichtspflichten werden pauschal aufgehoben, sofern nicht jedes Ministerium ihre besondere Erforderlichkeit explizit begründet. Mehrere betriebliche Beauftragte ohne EU-Grundlage werden abgeschafft, stattdessen die Einhaltung materieller Vorgaben stärker in die Unternehmensverantwortung gelegt – bei Verstößen drohen jedoch deutlich höhere Strafen. Das Schriftformerfordernis bei Befristungen entfällt, und die Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten bei Softwareeinführung sollen beschleunigt werden.

Das Gesetzespaket wird in den kommenden Monaten in den Bundestag eingebracht. Die Reform der Alterssicherung soll bereits bis Ende 2026 beschlossen sein.

Autor: dts Nachrichtenagentur

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