Landkreis Sigmaringen: E-Scooter-Unfälle und Drogenfahrt beschäftigen Polizei

Die Polizei im Landkreis Sigmaringen hat in dieser Woche mehrere Einsätze bearbeitet, die von Verkehrsunfällen bis hin zu Drogenverstößen reichen. Im Mittelpunkt stehen zwei Zwischenfälle mit E-Scootern und ein Brand auf einem Recyclinghof.

In Pfullendorf ist eine 67-jährige Fußgängerin am Mittwochnachmittag gegen 16.45 Uhr im Seepark leicht verletzt worden. Ein 14-jähriger Lenker eines E-Scooters war auf dem Fußweg von der Minigolfanlage in Richtung Bootshaus unterwegs – mit einem weiteren 14-Jährigen illegal als Mitfahrer an Bord. Aus Unachtsamkeit kollidierten alle drei. Während die Jugendlichen unverletzt blieben, brachte der Rettungsdienst die Senior zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus.

Ebenfalls in Pfullendorf sucht die Polizei Zeugen für eine Unfallflucht vom Dienstagnachmittag. Zwischen 17 und 18 Uhr rammte ein unbekannter Fahrzeuglenker beim Parken einen Cupra, der vor einem Lebensmitteldiscounter in der Otterswanger Straße stand. Der Schaden am hinteren linken Kotflügel wird auf rund 1.000 Euro geschätzt. Der Verursacher verließ den Unfallort unerlaubt. Hinweise nimmt der Polizeiposten Pfullendorf unter Telefon 07552/2016-0 entgegen.

In Hohentengen-Enzkofen löste ein Akkubrand auf dem Recyclinghof einen Feuerwehreinsatz aus. Kurz nach 14 Uhr entzündete sich am Mittwochnachmittag im Schützenweg mutmaßlich aufgrund eines technischen Defekts ein Akku, der mit weiteren Batterien auf einem Tisch zur Trennung von Elektrogeräten lag. Das Feuer griff auf weitere Akkus und einen danebenstehenden Mülleimer über. Eine Zeugin alarmierte die Feuerwehr, die das Feuer schnell unter Kontrolle brachte. Der Schaden fiel eher gering aus.

In Mengen kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung am Mittwochvormittag einen 26-jährigen E-Scooter-Fahrer. Der Mann war Beamten wegen des fehlenden Versicherungskennzeichens aufgefallen. Bei der Überprüfung ergaben sich Anhaltspunkte für Drogeneinfluss. Der 26-Jährige lehnte einen Vortest ab, woraufhin ihm im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen wurde. Deren Ergebnis entscheidet über das eingeleitete Bußgeldverfahren. Zusätzlich muss sich der Mann strafrechtlich wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

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