Leipzig ändert Förderrichtlinie für soziale Zuwendungen

Die Ratsversammlung Leipzig befasst sich mit einer Änderung der Fachförderrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen im Verantwortungsbereich des Sozialamtes. Ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE liegt vor.

Die geplante Änderung betrifft Punkt 6.2 der Förderrichtlinie. Danach sollen Zuwendungsanträge grundsätzlich im laufenden Haushaltsjahr bis zum 30. September für das folgende Haushaltsjahr eingereicht werden. Diese Regelung legt fest, in welchem Zeitraum soziale Organisationen und Einrichtungen Förderanträge bei der Stadt stellen können.

Förderrichtlinien sind verbindliche Regeln, nach denen eine Stadt Zuwendungen (finanzielle Mittel) an Organisationen vergibt. Sie regeln, wer einen Antrag stellen darf, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie die Vergabe abläuft. Das Sozialamt ist die zuständige Behörde für Förderungen im sozialen Bereich.

Ein Änderungsantrag ist ein Vorschlag, um eine bereits anstehende Vorlage (Beschlussvorlage) zu ändern, bevor sie final beschlossen wird. Hier möchte die Fraktion DIE LINKE die ursprüngliche Vorlage zur Neufassung der Förderrichtlinie mit dieser Änderung versehen.

Die Ratsversammlung — das höchste Gremium der Stadt Leipzig — wird in ihrer Sitzung am 1. Juli 2026 über den Beschlussvorschlag abstimmen. Die inhaltliche Begründung für die vorgeschlagene Änderung wird mündlich während der Sitzung vorgetragen.

Carsten Müller, Politikredaktion Sachsen