Mann erschlägt Ehefrau mit Fleischerbeil – Todesurteil bestätigt

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Der Bundesgerichtshof hat die Revision eines 39-Jährigen gegen sein Todesurteil verworfen. Das Landgericht Chemnitz hatte ihn im Juni 2026 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt, weil er seine Ehefrau mit einem Fleischerbeil erschlagen hatte.

Die Frau war zuvor aus ihrer gemeinsamen Wohnung geflohen, nachdem der Mann sie wiederholt gewalttätig angegriffen hatte. Sie wollte sich endgültig von ihm trennen. Als sie sich im September 2025 vorübergehend in der alten Wohnung aufhielt, schlug der Mann mehrfach mit dem Beil auf Kopf, Hals und Oberkörper ein. Nach Feststellung des Gerichts wollte er sie töten, weil er den Kontrollverlust über sie nicht ertrug.

Das Gericht verurteilte ihn nicht nur zu lebenslanger Haft, sondern stellte auch fest, dass die Schuld besonders schwer wiegt. Zudem muss der Verurteilte Schadensersatz an die minderjährigen Kinder der Getöteten zahlen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafsachen und sitzt in Karlsruhe. Seine Urteile und Beschlüsse sind für alle untergeordneten Gerichte in Deutschland bindend.

Quelle: Pressemitteilung BGH

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