Gericht verweigert Journalist Auskunft über BND-Öffentlichkeitsarbeit

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat einen Journalist abgewiesen, der vom Bundesnachrichtendienst (BND) Auskünfte über dessen Öffentlichkeitsarbeit verlangen wollte.

Der Redakteur einer Tageszeitung wollte wissen, welche Informationen der BND seit 2020 an Medienvertreter zur mutmaßlichen Herkunft des Corona-Virus in China gegeben hat. Außerdem verlangte er Auskunft über Gespräche mit Journalisten zum Thema China und über Informationen, die der BND seit Anfang 2024 an Medienunternehmen, besonders öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, zur Wahrscheinlichkeit eines russischen Militärangriffs auf NATO-Staaten erteilt hat.

Der BND lehnte die Anfrage ab. Das Gericht bestätigte diese Ablehnung: Die Auskunft könne die auswärtigen Beziehungen Deutschlands beeinträchtigen und Rückschlüsse auf Informationsquellen sowie auf die Fähigkeiten und Arbeitsweise des Geheimdienstes ermöglichen. Das öffentliche Interesse am Schutz dieser Funktionen überwiegt das Auskunftsinteresse des Journalisten, auch wenn dieses auf der Pressefreiheit beruht.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist das höchste deutsche Gericht für Verwaltungsrecht und sitzt in Leipzig. Es prüft Entscheidungen von Behörden und Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit.

Quelle: Pressemitteilung BVerwG

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