Mann in Bad Dürkheim erschossen – Anklage wegen Totschlags

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Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) hat Anklage gegen einen 43-Jährigen erhoben, der am 31. Juli 2026 einen 41-jährigen Mann in Bad Dürkheim durch Schüsse getötet haben soll.

Der Angeschuldigte gab gegen 22:30 Uhr in einem Mehrfamilienhaus zwei Schüsse auf das Opfer ab. Die Kugeln trafen den Mann in die Brust und verletzten lebenswichtige Organe – rechte Lunge, Speiseröhre, Körperhauptschlagader und linkes Herz. Das Opfer verblutete inner­lich, obwohl Rettungskräfte es reanimierten. Der Mann starb später im Krankenhaus.

Der 43-Jährige flüchtete unmittelbar nach der Tat. Die Polizei verhaftete ihn zwei Tage später auf einem Festival im Hunsrück. Die Tatwaffe wurde nicht gefunden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Nach den Ermittlungen war das Opfer unangemeldet bei dem Mann erschienen. Der Angeschuldigte hatte vorher Streit mit anderen Personen gehabt und rechnete damit, dass Besuch aus diesem Umfeld käme. Als das Opfer plötzlich vor ihm stand, griff er zu einer griffbereit liegenden Schusswaffe.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-Jährigen vollendeten Totschlag vor (§ 212 StGB). Sie geht davon aus, dass er in der Absicht handelte, einen Menschen zu töten – auch wenn er möglicherweise das Opfer mit jemand anderem verwechselt haben könnte. Allerdings sieht die Behörde keine ausreichenden Hinweise für Mord, da Heimtücke nicht nachgewiesen werden konnte.

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

Quelle: Pressemitteilung Justiz Rheinland-Pfalz

(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)

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