Das Landgericht München I hat zwei Endurteile im sogenannten Lkw-Kartell-Komplex verkündet. Die auf Kartellrecht spezialisierte 37. Zivilkammer befasste sich mit zwei Fällen, in denen Bauunternehmen Lastkraftwagen der Hersteller MAN und Daimler zwischen 1997 und 2009 erworben hatten.
Das Gericht schätzte den Schaden, den das Kartell den Käufern verursacht hatte: Bei schweren Lkw von Daimler betrug der kartellbedingte Preisaufschlag 3,7 Prozent des Nettopreises, bei mittelschweren Modellen 4,2 Prozent. Bei MAN-Fahrzeugen waren es 5 Prozent für schwere und 1 Prozent für mittelschwere Lkw. Für einen 1997 erworbenen Lkw lehnte die Kammer einen Schadensersatzanspruch ab, da ein Schaden dort nicht wahrscheinlich sei.
Grundlage der Berechnung waren Gutachten zweier Wettbewerbsökonomen, die seit 2019 in mehreren verwandten Verfahren Regressionsanalysen durchgeführt hatten. Die Kammer setzte sich intensiv mit zahlreichen Einwänden gegen diese Analyse auseinander und befand, dass die Modellierung eine angemessene Grundlage für die Schadensschätzung bietet.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Hintergrund: Die EU-Kommission hatte 2016 und 2017 Bußgelder gegen MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco, DAF und Scania verhängt, weil diese von 1997 bis 2011 die Bruttolistenpreise für Lastkraftwagen kartellrechtswidrig koordiniert hatten.
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
Quelle: Pressemitteilung Landgerichte Bayern
(Gerhard Schmidt, Justizredaktion Karlsruhe)
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