Ein 48-Jähriger hat am Dienstagabend eine Notbremsung in der Hamburger S-Bahn ausgelöst, indem er in den Gleisbereich der Station Berliner Tor eindrang. Die Bundespolizei warnt eindringlich vor den Gefahren solcher Handlungen.
Der Vorfall ereignete sich am 17. Juli 2026 gegen 19.00 Uhr. Der Mann betrat trotz laufenden Bahnbetriebs die S-Bahn-Gleise, um dort zu urinieren. Eine 26-jährige Triebfahrzeugführerin der Linie S2 bemerkte ihn rechtzeitig und leitete sofort eine Schnellbremsung ein. Der vollbesetzte Zug war auf dem Weg zum Hamburger Hauptbahnhof. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen wurden keine Fahrgäste durch die Bremsung verletzt.
Unmittelbar nach dem Vorfall sperrten Bundespolizisten die betroffenen Gleise und schalteten den Strom ab. Ein Streifen suchte den Gleisabschnitt zwischen Berliner Tor und Hauptbahnhof fußläufig ab – ohne den Mann anzutreffen. Er hatte sich offensichtlich bereits aus dem Gefahrenbereich entfernt.
Die Bahnstrecke wurde nach intensiver Absuche wieder freigegeben. Allerdings ordnete die Bundespolizei für diesen Bereich zunächst Fahrt auf Sicht an. Die Streckensperrung führte zu erheblichen Betriebsstörungen im S-Bahn-Verkehr. Die Bundespolizei kann allerdings keine Angaben zu genauen Verspätungen und Ausfallzeiten machen.
Die Fahnder konnten den 48-Jährigen wenig später identifizieren – durch eine Zeugenaussage, Aufnahmen von Überwachungskameras und weiteres Bildmaterial. Gegen 19.55 Uhr stellten Bundespolizisten ihn an einem S-Bahnsteig in der Station Berliner Tor. Der deutsche Staatsangehörige gab die Tat sofort zu und erklärte, dass er den Gleisbereich betreten habe, um zu urinieren, und ihn danach wieder verlassen habe.
Die eingesetzten Beamten klärten den Mann ausführlich über die lebensgefährlichen Risiken im Gleisbereich auf. Anschließend wurde er mit einem Platzverweis für die Station Berliner Tor entlassen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr (§ 315 Abs. 1 StGB) eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen führt der Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg.
Die Bundespolizei nutzt den Fall für eine erneute Warnung vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen: Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich. Triebfahrzeugführer können nicht ausweichen, und die Bremswege sind häufig zu lang, um ein Erfassen von Personen noch zu verhindern. Wer sich in die Gleise begibt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch Reisende und Helfer.